Beamer und Leinwand für’s Bürgerhaus

Dichtes Programm auf der letzten Gemeinderatssitzung. Hier wurde der Sanierungsbeitrag für den Leubsdorfer Kindergarten festgesetzt, und die Erweiterung der Schimmelsanierung der Grundschule beschlossen. Das Bürgerhaus soll eine Kommunikationsausstattung erhalten und die Verbandsgemeinde wurde aufgefordert, Finanzierungsmöglichkeiten für ein Multifunktionsspielfeld zu erarbeiten. Genauere Informationen erhalten Sie hier:

Öffentliche Sitzung

Widmung von Gemeindestraßen in der Ortsgemeinde Leubsdorf als öffentliche Straßen gemäß § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz
Im Rahmen der Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge und der in diesem Zusammenhang anstehenden Beitragserhebung ist es erforderlich, dass sämtliche Straßen gemäß § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz der Öffentlichkeit gewidmet sind.
Der Gemeinderat beschließt, unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 36 Abs. 1 und Abs. 2 des Landesstraßengesetzes (LStrG), in der Fassung vom 01. August 1977 (GVBl. Seite 273), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2015 (GVBl. S. 516), die Straßen
„Auf dem Kreuzberg“, „Faber-Straße“, „Im Bruchgraben“, „Hauptstraße“, „Linzer Weg“ und „Im Leierling“
als Gemeindestraße gemäß § 3 Nr. 3 Buchstabe a) LStrG ohne Einschränkung auf eine bestimmte Benutzungsart oder einen bestimmten Benutzerkreis dem öffentlichen Verkehr zu widmen und beauftragt die Verbandsgemeindeverwaltung die öffentliche Widmungs-verfügung zum nächstmöglichen Zeitpunkt im amtlichen Mitteilungsblatt zu veranlassen.

Kommunikationstechnische Ausstattung im Bürgerhaus Leubsdorf
Für das Bürgerhaus Leubsdorf ist die Installation von Beamer und Leinwand im Saal sowie im Besprechungsraum geplant. Mit dieser Maßnahme soll die Attraktivität der Veranstaltungs-stätte gesteigert werden. Die Verwaltung hat verschiedene Angebote eingeholt.
Der Gemeinderat beschließt, dem wirtschaftlichsten Anbieter den Auftrag zu erteilen.

Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen in der Kita Leubsdorf
Der Gemeinderat stimmt dem Antrag der Kath. Kirchengemeinde Leubsdorf auf Förderung der Sanierung in der Kindertagesstätte St. Walburgis Leubsdorf mit einem Prozentsatz von 65 an den Gesamtaufwendungen zu.

Maßnahmen zur Vermeidung weiterer Schimmelbildung in der Grundschule Leubsdorf

a) Notwendige Belüftung der betroffenen Räume
b) Verlegung der innenliegenden Regenfallrohre in den Außenbereichen der Grundschule
c) Erweiterung Schimmelsanierung Grundschule Leubsdorf

Zu a) In der Küche im Untergeschoß der Grundschule wurde am 20.02.17 durch das Lehrerkollegium der Verwaltung Schimmelbefall gemeldet. Seit dem 29.05.17 läuft die Sanierung der betroffenen Räume. Mit der Schimmelsanierung werden die eigentlichen Ursachen der Schimmelbildung nicht beseitigt. Hierzu sind weitere Maßnahmen durchzuführen. Der Gemeinderat beschließt daher, die notwendige Belüftung der Küche durch den Einbau einer Lüftungsanlage zu gewährleisten.

Zu b) Eine weitere Maßnahme ist die Verlegung der innenliegenden Regenfallrohre nach Außen, damit dadurch weniger kalte Gegenstände/Flächen in den Räumen vorhanden sind, an denen Wasser kondensieren kann. Der Gemeinderat beschließt, die Verwaltung mit der Ausschreibung der gesamten Maßnahme zu beauftragen. Sollten die Ausgaben dann über den im Haushalt 2017 stehenden Betrag bei der Unterhaltung des Grundschulgebäudes zur Verfügung gestellten Betrages gehen, soll der übersteigende Ausgabenteil durch eine überplanmäßige Ausgabe erfolgen.

Zu c) Im Laufe der Sanierungsarbeiten stellte sich heraus, dass die vorgesehene Fläche die mit Kalziumsilikatplatten verkleidet wird nicht ausreicht, um die auftretende Luftfeuchtigkeit sicher aufzunehmen und wieder abzugeben. Ein Angebot für die zusätzlichen Arbeiten wurden von der Verwaltung eingeholt. Der Gemeinderat beschließt, die zusätzlich notwendigen Arbeiten zu vergeben und die Kosten über eine überplanmäßige Ausgabe zu finanzieren.

Anlage eines Multifunktionsspielfeldes
Die Gemeinde beabsichtigt, ein Kleinspielfeld als Multifunktionsfeld im Gemeindegebiet zu errichten. Das Multifunktionsspielfeld würde mit einem Kunststoffbelag ausgestattet, welcher mit Banden und Ballfangzaun umschlossen ist. Auf dem Spielfeld würden zwei Tore und ein Basketballkorb errichtet.
Der Gemeinderat stellt dieses Projekt vorerst zurück und beauftragt die Verwaltung, sich nach alternativen Finanzierungs- bzw. Fördermöglichkeiten zu erkundigen.

Entscheidung über die Annahme von Spendenangeboten
Gemäß § 94 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung (GemO) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Abs. 1 GemO (freie Selbstverwaltungsaufgaben) Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 Abs. 1 GemO beteiligen. Nicht zulässig sind die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung in der Eingriffsverwaltung oder wenn ein böser Anschein für eine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu erwarten ist. 

Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Spende in Höhe von € 120,00 und die Annahme einer weiteren Spende in Höhe von € 3.000,00. Beide Spenden sind für den Kath. Junggesellenverein bestimmt.

Nichtöffentliche Sitzung
Der Gemeinderat fasst keine Beschlüsse in der nichtöffentlichen Sitzung.