Sanierungsmaßnahmen beschlossen

Der Ariendorfer Weg wird saniert, der Weg zum Sportplatz teilsaniert, ein Gerätestand für den Bauhof wird errichtet und die Küche der Grundschule wird inklusive des Betreuungsraums instand gesetzt. Dies und einiges Mehr sind die Ergebnisse der letzten Gemeinderatssitzung. Genauere Informationen erhalten Sie hier:

Öffentliche Sitzung

Auftragsvergaben

  • Jahresabschluss der Ortsgemeinde Leubsdorf 2016
  • Vergabe von Gewerken zur Errichtung eines Geräteunterstandes für den Bauhof („Erdarbeiten“ und „Zimmererarbeiten“)
  • Reparatur des Weges zum Sportplatz
  • Sanierung der Fahrbahn der Straße „Ariendorfer Weg“ in Leubsdorf
  • Sanierung der Küche und des Nebenraumes in der Grundschule

Zu a)
Der Gemeinderat beschließt den Auftrag zur Durchsicht des Jahresabschlusses 2016 mit stichprobenhaften Plausibilitätsprüfungen einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu erteilen.

Zu b)
Die vor etwa 10 Jahren errichtete Bauhoflagerhalle oberhalb des Friedhofes erweist sich als zu klein zur Unterbringung sämtlicher Gerätschaften des Bauhofes. Aus diesem Grund ist beabsichtigt, einen zusätzlichen Geräteunterstand auf dem Grundstück zu errichten. Unter Berücksichtigung aller technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkte, beschließt der Gemeinderat den Auftrag für die „Erdarbeiten“ und „Zimmererarbeiten“ zu erteilen.

Zu c)
Bei Straßenkontrollen wurde festgestellt, dass der Weg zum Sportplatz (Fortsetzung Hauptstraße) in einem Teilbereich Schadstellen aufweist, die saniert werden müssen. Ursprünglich war der Weg als Wirtschaftsweg angelegt worden. Der Gemeinderat beschließt nach Prüfung und Auswertung der vorgelegten Angebote, die Vergabe des Auftrages zur Reparatur eines Teilbereiches des Weges zum Sportplatz zu vergeben.

Zu d)
Der Ariendorfer Weg wurde in seiner jetzigen Form vor fast 30 Jahren ausgebaut. Die bituminös befestigte Straßenfläche mit einer Gesamtfläche von rund 4.900 m² ist durch Witterungseinflüsse stark versprödet. Dies äußert sich in einer Vielzahl feiner Risse, die im Laufe der nächsten Jahre zu stärkeren Straßenschäden führen werden. Diese Schädigungen des Straßenkörpers können vermieden werden, wenn die Straßenoberfläche durch ein geeignetes Verfahren neu abgedichtet wird. Für die Sanierung der Fahrbahn wurde nach dem DSK-Verfahren beschränkt ausgeschrieben und Angebote eingeholt. Der Gemeinderat beschließt die Vergabe des Auftrages zur Sanierung des Ariendorfer Weges im DSK-Verfahren.

Zu e)
In der Küche im Untergeschoß der Grundschule wurde ein Schimmelbefall gemeldet. Die Küche und der angrenzende Betreuungsraum wurden daraufhin sofort der weiteren Nutzung entzogen und durch einen Baubiologen entsprechende Proben genommen. Die Laborergebnisse zeigen einen Schimmelbefall der saniert werden muss an. Von dem aufgetretenen Schimmel geht laut Laborbefund keine Gefahr für gesunde Menschen aus. Für die erforderlichen Sanierungs- und Reinigungsarbeiten wurden Angebote eingeholt. Der Gemeinderat beschließt, eine Fachfirma mit der Sanierung zu beauftragen und die Arbeiten durch eine überplanmäßige Ausgabe zu finanzieren.

Bauanträge und Bauvoranfragen
Der Gemeinderat beschließt das Einvernehmen zu einem Antrag auf Gewährung einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Auf dem Eisel“.

Entscheidung über die Annahme von Spendenangeboten
Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Spende in Höhe von € 3.000,00 und die Annahme einer weiteren Spende in Höhe von € 3.500,00. Beide Spenden sind für den Kath. Junggesellenverein bestimmt.

Information über den Verlauf der gemeinsamen Einwohnerversammlung der Ortsgemeinde Leubsdorf und der Verbandsgemeinde Linz am Rhein am 04. April 2017 gemäß § 16 Abs. 4 der Gemeindeordnung
Am Dienstag, 04. April 2017, hat um 19.00 Uhr im Bürgerhaus in Leubsdorf für den Bereich der Ortsgemeinde Leubsdorf eine gemeinsame Einwohnerversammlung der Ortsgemeinde Leubsdorf und der Verbandsgemeinde Linz am Rhein stattgefunden. Zu dieser Einwohnerver-sammlung waren alle Einwohnerinnen und Einwohner sowie Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde Leubsdorf durch fristgerechte öffentliche Bekanntmachungen eingeladen worden. Gegenstand der Einwohnerversammlung waren insbesondere aktuelle Fragen aus dem Gemeindeleben. Dabei standen sowohl Selbstverwaltungs- als auch Auftragsangele-genheiten zur Diskussion. Gemäß § 16 Abs. 4 der Gemeindeordnung wurde in der Sitzung über den Verlauf der Einwohnerversammlung informiert.

Nichtöffentliche Sitzung
Der Gemeinderat fasst in der nichtöffentlichen Sitzung einen Beschluss zu einer Vertragsangelegenheit.