Ergebnisse der 31. Sitzung am 03.04.2014

Information über die Beschlüsse der 31. öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Leubsdorf der Wahlzeit 2009 – 2014 am 03. April 2014 gemäß § 41 Abs. 5 der Gemeindeordnung

Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der Ortsgemeinde Leubsdorf und Entscheidung über die Entlastungserteilung

Der Ortsgemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der Ortsgemeinde Leubsdorf. Weiterhin beschließt der Ortsgemeinderat, dem Ortsbürgermeister und dem Beigeordneten, soweit er den Ortsbürgermeister vertreten hat sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde, den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben und den Beschäftigten mit Anordnungsbefugnis für das Haushaltsjahr 2012 gemäß § 114 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung (GemO) Entlastung zu erteilen.

Wahl eines besonderen stellvertretenden Wahlleiters für die Ortsbürgermeisterwahl am 25. Mai 2014

Der Ortsgemeinderat wählt Herrn Achim Nonnen zum besonderen stv. Wahlleiter für die Ortsbürgermeisterwahl.

Entwässerungssituation „Im Leierling“

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Fa. v. Schönebeck mit der Sanierung der Entwässerungssituation „Im Leierling“ auf Basis des Jahresvertrages zu beauftragen. Der Wegeseitengraben wird auf einer Länge von rd. 60 m neu profiliert. Auf der Sohle wird eine Drainageleitung mit Anschluss an die Regenwasserleitung verlegt. Danach wird der Graben mit Schotter aufgefüllt. Somit kann sichergestellt werden, dass der Wegeseitengraben auf lange Sicht funktionsfähig bleibt.

Ausbaubeitragsrecht; Stundungs- und Ratenzahlungsverfahren nach § 14 Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz

Der Ortsgemeinderat beschließt, den Zinssatz wie im Vorjahr auf 2 v.H. über dem zu Beginn des Jahres geltenden Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) festzulegen. Hintergrund die ist gesetzliche Verpflichtung der Gemeinde, bei Stundungs- und Ratenzahlungsverfahren Zinsen zu erheben.

Mitteilungen der Verwaltung

Der Vorsitzende teilt mit, dass Herrn Manfred Lorscheid für seine ehrenamtlichen Verdienste die Ehrennadel des Landes Rheinland-Pfalz verliehen worden sei.