Ergebnisse der 28. Sitzung am 09.08.2018

Information über die Beschlüsse der 28. öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Leubsdorf der Wahlzeit 2014 - 2019 vom 09. August 2018 gemäß § 41 Abs. 5 der Gemeindeordnung

Öffentliche Sitzung

Verpflichtung eines neuen Ratsmitglieds

Frau Eugenie Schneider hat mitgeteilt, dass sie auf ihr bei den Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 erlangtes Amt als Mitglied des Gemeinderates Leubsdorf verzichtet. Als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands - CDU - ist Herr Dirk Lahr in den Gemeinderat Leubsdorf einberufen worden.

Das neue Ratsmitglied wurde vor Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Ortsge-meinde Leubsdorf durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten verpflichtet.


Ergänzungswahlen zu Gemeinderatsausschüssen

Ratsmitglied Eugenie Schneider hat ihr Mandat im Gemeinderat Leubsdorf niedergelegt. Als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands - CDU- ist Herr Dirk Lahr in den Gemeinderat Leubsdorf berufen worden. Frau Schneider war Mitglied im Bau- und Liegenschaftsausschuss, im Seniorenausschuss und im Vorstand der Lore-Aeckersberg-Stiftung sowie stellvertretendes Mitglied im Jugendausschuss, Schulträgerausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss und im Haupt-, Haushalts- und Finanzausschuss. Herr Lahr war bisher als Nichtratsmitglied im Bau- und Liegenschafts-ausschuss.

Der Gemeinderat wählt Herr Dirk Lahr als neues Mitglied für den Bau- und Liegenschaftsausschuss, Seniorenausschuss und der Lore-Aeckersberg-Stiftung  sowie als stellvertretendes Mitglied im Jugend-, Schulträger-, Rechnungsprüfungs- und im Haupt-, Haushalts- und Finanzausschuss.

Herr Rafael Schwarz wird als neues Mitglied für den Bau- und Liegenschaftsausschuss gewählt.

Neustrukturierung der kommunalen Holzvermarktung; Bildung einer regionalen Holzvermarktungsgesellschaft

Die landesweite Holzvermarktung kann zum 01.01.19 aus kartellrechtlichen Gründen nicht mehr erfolgen. Das Land Rheinland-Pfalz wird durch die Änderung des § 27 LWaldG die Holzvermarktung für den Gemeindewald nicht mehr übernehmen. Die Ortsgemeinde Leubsdorf hat keine eigene Verwaltung. Die Aufgabe der Holzvermarktung obliegt somit gemäß § 68 Abs. 1 und Abs. 5 GemO der Verbandsgemeindeverwaltung, ohne dass es sich um eine eigene Aufgabe der Verbandsgemeinde Linz am Rhein handelt. Die Ortsgemeinde Leubsdorf spricht sich für einen größtmöglichen Zusammenschluss von Gemeinden zur Holzvermarktung aus. Nach den in der Sitzung genannten Maßgaben wird die Verbands-gemeindeverwaltung Linz am Rhein beauftragt, im Namen der Ortsgemeinde Leubsdorf    alle weiteren Schritte im Rahmen der Neustrukturierung/-organisation der Holzvermarktung abschließend durchzuführen.

 

Gestaltung Ortseingangsbereich

Die Ortsgemeinde Leubsdorf beabsichtigt den Ortseingang im Bereich des gemeindeeigenen Grundstückes in der Hauptstraße neu zu gestalten. Erste Planungen wurden im Jahr 2015 durchgeführt. Diese sollen nunmehr weitergeführt und konkretisiert werden. In der Sitzung wurden als Grundlage zur Beratung einige Vorschläge in einem Übersichtsplan zusammengestellt.

Der Gemeinderat beschließt, diesen Tagesordnungspunkt auf die übernächste Sitzung zu vertagen.

Damit schnellstmöglich ein Gesamtkonzept erarbeitet werden kann, wurde vom Vorsitzenden die Bitte nach Vorschlägen und Ideen aus der Mitte des Gemeinderates geäußert.

 

Neugestaltung eines Teilbereichs des Außengeländes der Grundschule mit neuen Spielgeräten                                                                     

Die Ortsgemeinde Leubsdorf erwägt einen Teil des Außengeländes der Grundschule -in Absprache mit dem Kollegium der Grundschule- mit neuen Spielgeräten neu zu gestalten. Verwaltungsseitig wurden Angebote eingeholt.

Der Gemeinderat beschließt die Verwaltung zu ermächtigen, die Arbeiten nach Vorliegen weiterer Angebote an die minderfordernden Firmen zu vergeben und die Neugestaltung     des Teilbereiches zu realisieren.

 

Grunderwerb von Straßenflächen im Rahmen der Einführung des Wiederkeh-renden Beitrags; Einmalentschädigung für den Besitzentzug - überplanmäßige Auszahlung                                                                    

Die Ortsgemeinde Leubsdorf ist generell an einem freiwilligen Erwerb der Straßenflächen interessiert. Deshalb soll nach dem in der Gemeinderatssitzung am 19.04.18 gefassten Beschluss den Eigentümern, die bisher nicht bereit waren, ihre Straßenflächen zu verkaufen, die erweiterte Zahlung einer Besitzentschädigung angeboten werden, in der Hoffnung, dass so zeitaufwendige Enteignungsverfahren vermieden werden. In der gleichen Sitzung hat der Gemeinderat auch den Beschluss gefasst, die Besitzentschädigung nachträglich auch den Eigentümern zu zahlen, die ihr Straßenland schon seit 2016 an die Gemeinde verkauft haben. Schließlich sollen diese Grundstückseigentümer nicht schlechter gestellt werden als die Eigentümer, die sich geweigert haben, zu verkaufen.                                                         

Die Deckung ist gewährleistet durch erwartete Minderauszahlungen.

Der Gemeinderat beschließt zur Finanzierung der Entschädigungsleistungen für den Grunderwerb im Rahmen des Wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags eine überplan-mäßige Auszahlung in der festgelegten Höhe.

 

Erweiterung des Fahrplanangebotes des Anruf-Sammel-Taxis auf der Strecke Linz am Rhein-Hesseln/Rothe Kreuz                                                                    

Seitens der Bürgerschaft aus dem Ortsteil Hesseln wurde die Anregung eingebracht, die Fahrplanzeiten des Anruf-Sammel-Taxis für die Strecke Linz-Hesseln/Rothe Kreuz zu er-weitern, da Arztbesuche und andere termingebundene Erledigungen mit den bisherigen Fahrtzeiten nur sehr schwierig zu koordinieren seien. Verwaltungsseitig wurden die beiden Uhrzeiten 11:00 Uhr und 13:30 Uhr zur Erweiterung vorgeschlagen. Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, die DB Regio Bus Rhein-Mosel GmbH sowie der Landkreis Neuwied sehen keine Bedenken gegen dieses Vorhaben und haben diesbezüglich ihr Einverständnis erklärt. Auf Anfrage hat das Taxi-Unternehmen Jünger zudem erklärt, dass die zusätzlichen Fahrten zu den vorgenannten Uhrzeiten durchgeführt werden können.

Der Gemeinderat stimmt der Erweiterung des Fahrplanangebotes des Anruf-Sammel-Taxis auf der Strecke Linz am Rhein - Hesseln/Rothe Kreuz zu.

 

Auftragsvergaben (Machbarkeitsstudie abwassertechnische Erschließung Baugebiet „Auf dem Hunsrück“ u. Durchführung von Baumpflege- und Fällarbeiten)                                                                    

  1. Der Ortsgemeinderat beschließt den Auftrag zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie für eine abwassertechnische Erschließung für das Neubaugebiet „Auf dem Hunsrück“ an ein Ingenieurbüro zu erteilen.
  2. Der Baumbestand der Ortsgemeinde im Bereich der öffentlichen Wege, Straßen und Plätze bedarf insbesondere vor dem Hintergrund der der Gemeinde obliegenden Verkehrssicherungspflicht und der ständig zunehmenden Schlechtwetterereignisse der regelmäßigen Kontrolle. Daher wurden verwaltungsseitig Fachunternehmen gebeten, die betreffenden Bäume erstmalig auf ihre Verkehrssicherheit hin zu untersuchen und ein Angebot über die erforderlichen Maßnahmen vorzulegen. Der Ortsgemeinderat beschließt den Auftrag zur Durchführung der Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit des Baumbestandes der Gemeinde im Bereich der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, zu erteilen. Die Verwaltung wird hinsichtlich der notwendigen Fällung der Weide auf einem Privatgrundstück im Ortsteil Hesseln beauftragt, Kontakt mit den Grundstückseigentümern mit der Zielsetzung der Kostenübernahme aufzunehmen.

 

Nichtöffentliche Sitzung

In der nichtöffentlichen Sitzung fasst der Gemeinderat keine Beschlüsse.