Ergebnisse der 22. Sitzung am 06.07.2017

Information über die Beschlüsse der 22. öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Leubsdorf der Wahlzeit 2014 - 2019 vom 06. Juli 2017 gemäß § 41 Abs. 5 der Gemeindeordnung

Öffentliche Sitzung

Bebauungsplan „Rothe Kreuz“       
a) Beschluss zur 3. Änderung   
b) Annahme der Planurkunde    
c) Beschluss zur Offenlage

Zu a)  
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 20.10.16 beschlossen, ein im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rothe Kreuz“ gelegenes gemeindliches Grundstück als Baugrundstück zum Kauf anzubieten. Derzeit ist dieses Grundstück als öffentliche Grünfläche ausgewiesen.  Zur Einleitung des Bebauungsplanänderungsverfahrens ist zunächst ein förmlicher Beschluss des Gemeinderates erforderlich. Diese Änderung kann im sogenannten beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.

Der Gemeinderat beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Rothe Kreuz“. Durch das Änderungsverfahren soll die bisherige Ausweisung des betroffenen Grundstückes als öffentliche Grünfläche in Baufläche geändert werden. Das Änderungsverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren. Die Verwaltung wird beauftragt, den Änderungsbeschluss bekannt zu machen und das Verfahren einzuleiten.

Zu b) 
Für die Ausweisung der Baufläche ist eine Änderung der Bebauungsplanurkunde erforderlich.

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Planurkunde in der Fassung vom 29.06.17 zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Rothe Kreuz“.

Zu c)
Der Gemeinderat beschließt die Offenlage sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Behörden zur 3. Änderung des Bebauungsplanes „Rothe Kreuz“ auf der Grundlage der Planungsunterlagen vom 29.06.17. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahren durchzuführen. 


Auslagenersatz für Inhaber von Wahlämter; Erfrischungsgeld

Zur letzten Bundestagswahl sind einige Änderungen des Bundeswahlgesetzes und der Bundeswahlordnung ergangen. Eine Änderung betrifft das Erfrischungsgeld.

Der Gemeinderat beschließt für die Teilnahme als Mitglied eines Wahlvorstands am 24.09.17 ein einheitliches Erfrischungsgeld auszuzahlen und legt den auszuzahlenden Betrag fest. 

Auftragsvergaben; 
Straßenbeleuchtung, Standsicherheitsprüfung der Beleuchtungsmasten

Für die Unterhaltung und Wartung der gemeindlichen Beleuchtungsanlage besteht ein Wartungsvertrag mit der Fa. Syna. Danach führt die Syna neben der Überprüfung der Leuchtköpfe auch eine Sichtkontrolle der Leuchtmasten aus. Dies ist aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht erforderlich. Für Leuchtmasten, die bei der optischen Kontrolle auffällig oder älter als 25 Jahre sind, empfiehlt die Syna generell eine weitergehende Prüfung. Bei der optischen Kontrolle der Beleuchtungsmasten wurden insgesamt 29 Masten als auffällig bzw. auf Grund des Alters als überprüfungswürdig eingestuft.

Der Gemeinderat beschließt, die Syna mit der weitergehenden Prüfung zu beauftragen und genehmigt die Auftragssumme.

 

Nichtöffentliche Sitzung

Der Gemeinderat fasst keine Beschlüsse in der nichtöffentlichen Sitzung.