Ergebnisse der 23. Sitzung am 05.09.2017

Information über die Beschlüsse der 23. öffentlichen und nichtöffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Leubsdorf der Wahlzeit 2014 - 2019 vom 05. September 2017 gemäß § 41 Abs. 5 der Gemeindeordnung

Öffentliche Sitzung

Entwurfsplanung Straßenausbau „Im Alten Hahn“

Der Gemeinderat Leubsdorf hat den Ausbau der Straße „Im Alten Hahn“ beschlossen. Das beauftragte Ingenieurbüro stellte die Entwurfsplanung mit einer Ausbauvariante in der Sitzung vor.

Der Gemeinderat stimmt der Entwurfsplanung bezogen auf die Ausbaugrenzen des Straßenausbaus zu. 


Einleitung eines Enteignungsverfahrens zur Durchführung des Straßenausbaus „Im Alten Hahn“

Der Gemeinderat Leubsdorf hat den Ausbau der Straße „Im Alten Hahn“ (im Zuge der Erneuerung der Abwasserentsorgungsleitung) beschlossen. Diese Straße soll im Nachgang zu den Abwasserarbeiten in Form eines Bestandsausbaus, d.h. innerhalb der örtlichen vorhandenen Straßen- und Gehwegfläche grundlegend erneuert werden. Für den geplanten Straßenausbau „Im Alten Hahn“ müssen private Grundstücksflächen, sowohl im jetzigen, als auch im künftigen neuen Straßenkörper, angekauft werden.

Der Gemeinderat beschließt, dass die Verwaltung auf der Grundlage der Entwurfsplanung ermächtigt wird, mit allen Eigentümern der privaten und der zusätzlich erforderlichen Straßenflächen Kontakt aufzunehmen und in Kaufverhandlungen einzutreten. Der Kaufpreis wurde festgelegt. Sollten die Kaufverhandlungen scheitern, soll ein Enteignungsverfahren eingeleitet werden.

Entwurfsplanung Straßenausbau „Auf dem Kreuzberg“

Die Ortsgemeinde Leubsdorf hat beschlossen, die Straße „Auf dem Kreuzberg“ teilweise auszubauen. Das beauftragte Ingenieurbüro stellte hierzu in der Sitzung zwei Varianten vor.

Der Gemeinderat beschließt, die Straßenfläche und auch die Parkplatzfläche mit Pflaster zu verlegen.

Jahresabschluss 2016         
a) Feststellung des Jahresabschlusses 2016 der Ortsgemeinde Leubsdorf
b) Entscheidung über die Entlastungsentscheidung

Zu a)

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Leubsdorf hat den Jahresabschluss 2016 der Ortsgemeinde Leubsdorf, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 2016 nachgewiesen ist, am 14.08.17 geprüft.

Nachdem das Ergebnis der Prüfung in der Sitzung bekannt gegeben wurde, beschließt der Gemeinderat die Feststellung des Jahresabschlusses 2016 in der vorgelegten Fassung. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt. 

Zu b)
Der Gemeinderat beschließt zudem, dem Ortsbürgermeister und den Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie Beschäftigten mit Anordnungsbefugnis für das Haushaltsjahr 2016 Entlastung zu erteilen. Soweit die Verbandsgemeindeverwaltung für die Ausführung des Haushaltsplanes zuständig ist, wird den Beschäftigten mit Anordnungs-befugnis ebenfalls die Entlastung erteilt.

Zwischenbericht Haushalt zum 30.06.2017

Der Gemeinderat nimmt den Zwischenbericht der Ortsgemeinde Leubsdorf vom 29.08.17 zur Kenntnis.

Auftragsvergaben
a) Vergabe der Arbeiten zur Trockenlegung der Kellerwand der Grundschule Leubsdorf    
b) Vergabe der Arbeiten zur Änderung der Fallrohre an der Grundschule Leubsdorf     
c) Vergabe von Verkehrssicherungsmaßnahmen „Im Leierling“

Zu a)  
In der Gemeinderatssitzung vom 22. Juni 2017 wurde beschlossen, die notwendigen Arbeiten für die Trockenlegung sowie der Erstellung einer Regenwasserableitungsanlage durch die Verwaltung auszuschreiben. Die Ergebnisse der Submission wurden vorgetragen. Der Gemeinderat beschließt, der minderbietensten Firma den Auftrag zu erteilen. Die Arbeiten sollen in den Herbstferien 2017 erfolgen und die anfallenden Ausgaben außerplanmäßig bereitgestellt werden.

Zu b)  
In der Gemeinderatssitzung vom 22. Juni 2017 wurde beschlossen, die notwendigen Arbeiten für die Trockenlegung sowie der Erstellung einer neuen, außenliegenden Regen-wasserableitungsanlage durch die Verwaltung auszuschreiben. Damit die Regenrinnen an die neue außenliegende Regenwasserableitungsanlage angeschlossen werden können, müssen die z.Zt. innenliegenden Fallrohre durch neue außenliegende Fallrohre ersetzt werden. Die Angebote wurden in der Sitzung vorgetragen. Der Gemeinderat beschließt, der minderbie-tensten Firma den Auftrag zu erteilen. Die Arbeiten sollen in den Herbstferien 2017 erfolgen und die anfallenden Ausgaben sollen überplanmäßig bereitgestellt werden.

Zu c) 
In der Straße „Im Leierling“ sind Verkehrssicherungsmaßnahmen durchzuführen. Der Gemeinderat beschließt das vorgelegte Angebot anzunehmen.

Dritte Änderung des Bebauungsplanes „Rothe Kreuz“   
a) Abwägung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB   
b) Satzungsbeschluss

Zu a)   
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 06.07.17 die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Rothe Kreuz“ im beschleunigten Verfahren beschlossen. Gegenstand der 3. Änderung ist  die Umwandlung der für ein Grundstück bisher vorgesehenen Nutzung als öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Kinderspielplatz in Baufläche. Es wurde ein sogenanntes einstufiges Beteiligungsverfahren durchgeführt.                                                                    

Der Gemeinderat beschließt die Dritte Änderung des Bebauungsplanes „Rothe Kreuz“.

Zu b)
Nach der Abwägung der Stellungnahmen aus der Offenlegung des Bebauungsplanes kann der Satzungsbeschluss erfolgen. Mit der anschließenden öffentlichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erlangt die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Rothe Kreuz“ Rechtsverbindlichkeit. Der Gemeinderat beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Rothe Kreuz“, bestehend aus der Planurkunde, als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. Der räumliche Geltungsbereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Rothe Kreuz“ umfasst das in der Nutzung umzuwandelnde Grundstück.

Neufassung der Friedhofsgebührensatzung

Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren in der Ortsgemeinde Leubsdorf.

 

Nichtöffentliche Sitzung

Der Gemeinderat fasst keine Beschlüsse in der nichtöffentlichen Sitzung.