Ergebnisse der 27. Sitzung am 05.09.2013
Information über die Ergebnisse der 27. öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Leubsdorf der Wahlzeit 2009 – 2014 am 5. September 2013 gemäß § 41 Abs. 5 der Gemeindeordnung
Feststellung des Jahresabschlusses 2010 der Ortsgemeinde Leubsdorf und Entscheidung über die Entlastungserteilung
Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, den Jahresabschluss für das Jahr 2010 in der vorliegenden Form festzustellen und dem Ortsbürgermeister, dem Beigeordneten und den anordnungsbefugten Beschäftigten der Verbandsgemeindeverwaltung Entlastung zu erteilen.
Jahresabschluss 2011 der Ortsgemeinde Leubsdorf; Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SNK aus Leubsdorf mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 zu beauftragen.
Information zu den Eckpunkten des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) und Beschlussfassung über die Anhebung der Realsteuerhebesätze ab 2014
Nach erfolgter Diskussion wird zunächst über den Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgestimmt, die Realsteuerhebesätze ab 2014 vorbehaltlich der Zustimmung zum Gesetzentwurf im Landtag auf die im neuen Landesfinanzausgleichsgesetz vorgesehenen Werte von 300 % bei der Grundsteuer A, 365 % bei der Grundsteuer B und 365 % bei der Gewerbesteuer anzuheben. Der Beschluss wurde mit Stimmenmehrheit nicht gefasst. Anschließend wurde auf Antrag der CDU-Fraktion mit Stimmenmehrheit beschlossen, zum jetzigen Zeitpunkt einer Erhöhung der Realsteuerhebesätze auf die im neuen Landesfinanzausgleichsgesetz für 2014 vorgesehenen Werte nicht zuzustimmen. Es bleibt somit vorerst bei den Hebesätzen von 285 % bei der Grundsteuer A, 338 % bei der Grundsteuer B und 352 % bei der Gewerbesteuer.
Sanierung einer Mauer am Rhein
Im Rahmen einer Begehung wurde festgestellt, dass die Begrenzungsmauer zwischen Rheinanlage und Uferbereich stark gerissen ist, so dass hier grundsätzlicher Sanierungsbedarf besteht. Der Ortsgemeinderat beschließt, dass die Mauer derzeit nicht saniert werden soll. Weitere Maßnahmen sollen dann ergriffen werden, wenn dies erforderlich ist, insbesondere wenn Standsicherheitsprobleme auftreten.
Erste Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Leubsdorf
Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig die erste Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Leubsdorf. Gegenstand der Änderung ist die Größenfestlegung von Grabmalen bei Einzel- und Doppelrasengrabstätten sowie die Ausführung in Naturstein.